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17 M 815/20•Amtsgericht Witten, 2020-10-20, 17 M 815/20
17 M 815/20Gericht erster Instanz20.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-20
Aktenzeichen: 17 M 815/20
ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2020:1020.17M815.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 17 M
Die Erinnerung des Gläubigers vom 20.07.2020 gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des hiesigen Amtsgericht vom 28.05.2020 (Geschäftsnummer: 17 M 815/20) durch den folgende Ansprüche gegen die oben genannte Drittschuldnerin gepfändet wurden:
u.a. Zahlung des gesamten gegenwärtigen und künftigen Arbeitseinkommens (einschließlich des Geldwertes von Sachbezügen)
wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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