Amtsgericht Witten, 2012-07-19, 2 C 990/10

2 C 990/10Gericht erster Instanz19.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Witten — 2 C 990/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-19

Aktenzeichen: 2 C 990/10

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2012:0719.2C990.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten abzuwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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