Amtsgericht Witten, 2008-09-19, 2 C 813/08

2 C 813/08Gericht erster Instanz19.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Witten — 2 C 813/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-19

Aktenzeichen: 2 C 813/08

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2008:0919.2C813.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 111,33 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.09.2007 sowie weitere 39,00 € außergerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.

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