2 C 683/05•Amtsgericht Witten, 2006-05-04, 2 C 683/05
Amtsgericht Witten, 2006-05-04, 2 C 683/05
2 C 683/05Gericht erster Instanz04.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Witten — 2 C 683/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-04
Aktenzeichen: 2 C 683/05
ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2006:0504.2C683.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilabteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 1569,33 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 42% der Klägerin und zu 58% den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Klägerin aber nur gegen eine Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten Sicherheit in gleicher Weise leisten.
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