2 C 96/06•Amtsgericht Witten, 2006-03-23, 2 C 96/06
Amtsgericht Witten, 2006-03-23, 2 C 96/06
2 C 96/06Gericht erster Instanz23.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Witten — 2 C 96/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-23
Aktenzeichen: 2 C 96/06
ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2006:0323.2C96.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilabteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 517,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2005 sowie vorgerichtliche nicht anre-chenbare Rechtsanwaltskosten in Höhe von 47,50 € nebst Zinsen in gleicher Höhe seit dem 04.01.2006 zu zahlen.
Die Beklage trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Streitverkündete trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
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