Amtsgericht Witten, 2003-04-09, 15 C 284/02

15 C 284/02Gericht erster Instanz09.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Witten — 15 C 284/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-09

Aktenzeichen: 15 C 284/02

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2003:0409.15C284.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2735,78 € nebst 5 % Zinsen in über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2002 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 19 % und der Beklagte 81 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten wegen eines Teils der Kosten gleichfalls durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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