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15 C 258/21•Amtsgericht Rheinberg, 2022-11-14, 15 C 258/21
15 C 258/21Gericht erster Instanz14.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-14
Aktenzeichen: 15 C 258/21
ECLI: ECLI:DE:AGWES2:2022:1114.15C258.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilabteilung
Die Beschlüsse aus der Eigentümerversammlung vom 15.11.2021 zu TOP 2,3., 3.1a,4 und 5., 5.1a werden für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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