Amtsgericht Rheinberg, 2022-05-10, 12 C 85/21

12 C 85/21Gericht erster Instanz10.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheinberg — 12 C 85/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-10

Aktenzeichen: 12 C 85/21

ECLI: ECLI:DE:AGWES2:2022:0510.12C85.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

    1. Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 27.08.2021 zu Tagesordnungspunkt 6 „Entlastung der Verwaltung“ wird für ungültig erklärt.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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