17 F 68/17•Amtsgericht Rheinberg, 2019-07-04, 17 F 68/17
Amtsgericht Rheinberg, 2019-07-04, 17 F 68/17
17 F 68/17Gericht erster Instanz04.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheinberg — 17 F 68/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-04
Aktenzeichen: 17 F 68/17
ECLI: ECLI:DE:AGWES2:2019:0704.17F68.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Auf die Erinnerung vom 13.10.2018 wird der Beschluss vom 24.10.2018 dahingehend abgeändert, dass die zu zahlende Vergütung für die Tätigkeit der Umgangspflegerin L L1 für die Zeit vom 8.8.2017 bis zum 23.3.2018 auf 1.705,32 Euro festgesetzt wird.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde gegen die Entscheidung wird zugelassen.
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