Amtsgericht Rheinberg, 2019-07-04, 17 F 68/17

17 F 68/17Gericht erster Instanz04.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheinberg — 17 F 68/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-04

Aktenzeichen: 17 F 68/17

ECLI: ECLI:DE:AGWES2:2019:0704.17F68.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Auf die Erinnerung vom 13.10.2018 wird der Beschluss vom 24.10.2018 dahingehend abgeändert, dass die zu zahlende Vergütung für die Tätigkeit der Umgangspflegerin L L1 für die Zeit vom 8.8.2017 bis zum 23.3.2018 auf 1.705,32 Euro festgesetzt wird.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde gegen die Entscheidung wird zugelassen.

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