8 F 129/18•Amtsgericht Rheinberg, 2018-11-06, 8 F 129/18
Amtsgericht Rheinberg, 2018-11-06, 8 F 129/18
8 F 129/18Gericht erster Instanz06.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheinberg — 8 F 129/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-06
Aktenzeichen: 8 F 129/18
ECLI: ECLI:DE:AGWES2:2018:1106.8F129.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
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- Die Entscheidung zur Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen gegen den Antragsgegner für die Kinder N2 C und N3 C wird der Antragstellerin übertragen.
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- Die Verfahrenskosten werden dem Antragsgegner auferlegt.
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- Der Verfahrenswert wird auf 1500,00 € festgesetzt.
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