Amtsgericht Rheinberg, 2011-06-20, 13 C 157/10

13 C 157/10Gericht erster Instanz20.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheinberg — 13 C 157/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-20

Aktenzeichen: 13 C 157/10

ECLI: ECLI:DE:AGWES2:2011:0620.13C157.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilabteilung

Normen: StVO §§ 5, 9

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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