24 M 207/18•Amtsgericht Wesel, 2018-03-20, 24 M 207/18
Amtsgericht Wesel, 2018-03-20, 24 M 207/18
24 M 207/18Gericht erster Instanz20.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wesel — 24 M 207/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-20
Aktenzeichen: 24 M 207/18
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2018:0320.24M207.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vollstreckungsgericht
Tenor
Der Gerichtsvollzieher wird zum Verfahren DR II X/17 angewiesen, die von der Gläubigerin beantragte Kassenpfändung in dem Fischgeschäft „N“, Q-straße in X, nicht mit der Begründung zu verweigern, die Vermutung gemäß den §§ 739 ZPO, 1362 BGB träfe nicht zu.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Verfahrenswert: 500 €
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