16 VI 403/12•Amtsgericht Wesel, 2013-04-17, 16 VI 403/12
Amtsgericht Wesel, 2013-04-17, 16 VI 403/12
16 VI 403/12Gericht erster Instanz17.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wesel — 16 VI 403/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-17
Aktenzeichen: 16 VI 403/12
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2013:0417.16VI403.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Nachlassgericht
Tenor
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Antragstellerin Gerhard und Christa E Stiftung erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.
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