Amtsgericht Wesel, 2012-03-12, 32 F 20/12

32 F 20/12Gericht erster Instanz12.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wesel — 32 F 20/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-12

Aktenzeichen: 32 F 20/12

ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2012:0312.32F20.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familienrichter

Normen: KErzG § 3 Abs. 2

Tenor

Die Entscheidung des Vormundes V, geb. am 00.00.0000, an der katholischen Taufe und Erstkommunion teilnehmen zu lassen, wird genehmigt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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