Amtsgericht Wesel, 2008-05-23, 5 C 254/07

5 C 254/07Gericht erster Instanz23.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wesel — 5 C 254/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-23

Aktenzeichen: 5 C 254/07

ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2008:0523.5C254.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 504,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 03.04.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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