7 Cs 341 Js 1048/04 (316/04)•Amtsgericht Wesel, 2004-12-07, 7 Cs 341 Js 1048/04 (316/04)
Amtsgericht Wesel, 2004-12-07, 7 Cs 341 Js 1048/04 (316/04)
7 Cs 341 Js 1048/04 (316/04)Gericht erster Instanz07.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wesel — 7 Cs 341 Js 1048/04 (316/04) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-07
Aktenzeichen: 7 Cs 341 Js 1048/04 (316/04)
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2004:1207.7CS341JS1048.04.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 Euro kostenpflichtig verurteilt.
Ihm wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge zu führen.
Die Vollstreckung des Fahrverbotes ist durch die Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis erledigt.
-§§ 316 Abs. 1 und 2, 44 StGB-
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