11 C 296/01•Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, 2002-02-07, 11 C 296/01
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, 2002-02-07, 11 C 296/01
11 C 296/01Gericht erster Instanz07.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück — 11 C 296/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-07
Aktenzeichen: 11 C 296/01
ECLI: ECLI:DE:AGWD:2002:0207.11C296.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 11
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 283,50 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 04.10.2000 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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