Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, 2002-02-07, 11 C 296/01

11 C 296/01Gericht erster Instanz07.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück — 11 C 296/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-07

Aktenzeichen: 11 C 296/01

ECLI: ECLI:DE:AGWD:2002:0207.11C296.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 283,50 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 04.10.2000 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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