Amtsgericht Warburg, 2025-04-03, 7 Ds 32/25

7 Ds 32/25Gericht erster Instanz03.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Warburg — 7 Ds 32/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-03

Aktenzeichen: 7 Ds 32/25

ECLI: ECLI:DE:AGWAR:2025:0403.7DS32.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafrichter als Einzelrichter

Tenor

Das Verfahren gegen den Angeklagte wird vorläufig gem. § 153 a II StPO

eingestellt.

Dem Angeklagten wird aufgegeben, eine Geldbuße in Höhe von 500 € zugunsten des

S., E.-straße, A., Konto: IBAN: N01 bis zum 30.04.2025 zu zahlen.

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