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51 Lw 52/22•Amtsgericht Warburg, 2024-10-08, 51 Lw 52/22
51 Lw 52/22Gericht erster Instanz08.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-08
Aktenzeichen: 51 Lw 52/22
ECLI: ECLI:DE:AGWAR:2024:1008.51LW52.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Landwirtschaftsgericht
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Antragstellers K erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Hoffolgezeugnisses bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.
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