Amtsgericht Ahlen, 2013-10-08, 30 C 209/13

30 C 209/13Gericht erster Instanz08.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ahlen — 30 C 209/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-08

Aktenzeichen: 30 C 209/13

ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2013:1008.30C209.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 28.03.2013 wird aufrechterhalten.

Der Verfügungsbeklagten werden die weiteren Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens auferlegt.

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