40 F 191/12•Amtsgericht Ahlen, 2012-04-17, 40 F 191/12
Amtsgericht Ahlen, 2012-04-17, 40 F 191/12
40 F 191/12Gericht erster Instanz17.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ahlen — 40 F 191/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-17
Aktenzeichen: 40 F 191/12
ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2012:0417.40F191.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder A., geb. am 0, B., geb. am 0 und C., geb. am 0 wird auf die Mutter übertragen.
Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.
Der Antrag des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Den Kindeseltern wird gerichtlich auferlegt, sich wegen der Umgangskontrakte an eine Beratungsstelle zu wenden.
Der Antragsgegner trägt die Verfahrenskosten.
Verfahrenswert: 1.500,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).
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