Amtsgericht Ahlen, 2012-04-17, 40 F 191/12

40 F 191/12Gericht erster Instanz17.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ahlen — 40 F 191/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-04-17

Aktenzeichen: 40 F 191/12

ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2012:0417.40F191.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder A., geb. am 0, B., geb. am 0 und C., geb. am 0 wird auf die Mutter übertragen.

Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.

Der Antrag des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

Den Kindeseltern wird gerichtlich auferlegt, sich wegen der Umgangskontrakte an eine Beratungsstelle zu wenden.

Der Antragsgegner trägt die Verfahrenskosten.

Verfahrenswert: 1.500,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.