Amtsgericht Warendorf, 2021-04-30, 9 F 144/21

9 F 144/21Gericht erster Instanz30.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Warendorf — 9 F 144/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-30

Aktenzeichen: 9 F 144/21

ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2021:0430.9F144.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin monatlich im Voraus Trennungsunterhalt in Höhe von 253,00 € zu zahlen, erstmalig im Monat April 2021.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 55 % und der Antragsgegner zu 45 %.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Der Verfahrenswert wird auf 6.732,00 € festgesetzt.

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