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9 F 144/21•Amtsgericht Warendorf, 2021-04-30, 9 F 144/21
9 F 144/21Gericht erster Instanz30.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-30
Aktenzeichen: 9 F 144/21
ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2021:0430.9F144.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin monatlich im Voraus Trennungsunterhalt in Höhe von 253,00 € zu zahlen, erstmalig im Monat April 2021.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 55 % und der Antragsgegner zu 45 %.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
Der Verfahrenswert wird auf 6.732,00 € festgesetzt.
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