Amtsgericht Warendorf, 2019-09-05, 5 C 597/18

5 C 597/18Gericht erster Instanz05.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Warendorf — 5 C 597/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-05

Aktenzeichen: 5 C 597/18

ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2019:0905.5C597.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 796,71 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.10.2018 nebst weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 124,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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