5 C 597/18•Amtsgericht Warendorf, 2019-09-05, 5 C 597/18
Amtsgericht Warendorf, 2019-09-05, 5 C 597/18
5 C 597/18Gericht erster Instanz05.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Warendorf — 5 C 597/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-05
Aktenzeichen: 5 C 597/18
ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2019:0905.5C597.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 796,71 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.10.2018 nebst weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 124,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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