5 C 410/13•Amtsgericht Warendorf, 2015-11-26, 5 C 410/13
Amtsgericht Warendorf, 2015-11-26, 5 C 410/13
5 C 410/13Gericht erster Instanz26.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Warendorf — 5 C 410/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-26
Aktenzeichen: 5 C 410/13
ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2015:1126.5C410.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht Warendorf
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 494,76 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 57 % und der Beklagte 43 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.
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