Amtsgericht Warendorf, 2015-11-26, 5 C 410/13

5 C 410/13Gericht erster Instanz26.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Warendorf — 5 C 410/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-26

Aktenzeichen: 5 C 410/13

ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2015:1126.5C410.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht Warendorf

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 494,76 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 57 % und der Beklagte 43 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.

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