9 F 458/13•Amtsgericht Warendorf, 2013-09-24, 9 F 458/13
Amtsgericht Warendorf, 2013-09-24, 9 F 458/13
9 F 458/13Gericht erster Instanz24.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Warendorf — 9 F 458/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-24
Aktenzeichen: 9 F 458/13
ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2013:0924.9F458.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter/in
Tenor
Der Antragstellerin wird ab Antragstellung unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin A Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Der Antragstellerin wird aufgegeben, in Anwendung der Tabelle zu § 115 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 76 Abs. 1 FamFG / i. V. m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG monatliche Raten in Höhe von 15,00 EUR ab dem 01.11.2013 zu zahlen.
Die Zahlungsverpflichtung ist auf höchstens 48 Monate beschränkt.
Der Verfahrenswert wird vorläufig wie folgt festgesetzt:
Ehesache 6.090,00 Euro
Versorgungsausgleich 1.600,00 Euro
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.