9 F 715/11•Amtsgericht Warendorf, 2012-03-09, 9 F 715/11
Amtsgericht Warendorf, 2012-03-09, 9 F 715/11
9 F 715/11Gericht erster Instanz09.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Warendorf — 9 F 715/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-09
Aktenzeichen: 9 F 715/11
ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2012:0309.9F715.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter/in
Tenor
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Regelung schulischer Angelegenheiten für das betroffene Kind M1 werden den Beteiligten zu 2. und 3. entzogen und dem Beteiligten zu 1. als Ergänzungspfleger übertragen.
Den Beteiligten zu 2. und 3. wird aufgegeben, das Kind M1 an den Beteiligten zu 1. herauszugeben.
Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, die Herausgabe des Kindes notfalls unter Einsatz von Gewalt und mittels Betreten und Durchsuchung der elterlichen Wohnung sowie unter Inanspruchnahme der Hilfe der Polizei zu erzwingen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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