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43 M 1717/23•Amtsgericht Wuppertal, 2024-03-08, 43 M 1717/23
43 M 1717/23Gericht erster Instanz08.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-08
Aktenzeichen: 43 M 1717/23
ECLI: ECLI:DE:AGW:2024:0308.43M1717.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 43
Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, die Ausführung des
Vollstreckungsauftrags der Gläubigerin vom 06.07.2023 nicht mit einer der folgenden Begründungen abzulehnen:
dass der Titel keine ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel im Sinne der SS 724, 725 ZPO mit Originalabdruck des Dienstsiegels und handschriftlicher Unterschrift enthalte,
dass es an einer erforderlichen Zustellung des Titels im Sinne des S 750 Abs. 1 ZPO fehle,
dass der Vollstreckungsauftrag nicht unter Nutzung des amtlichen Formulars erteilt worden sei.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Eine weitere Kostenentscheidung ergeht nicht.
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