Amtsgericht Wuppertal, 2024-03-08, 43 M 1717/23

43 M 1717/23Gericht erster Instanz08.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 43 M 1717/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-08

Aktenzeichen: 43 M 1717/23

ECLI: ECLI:DE:AGW:2024:0308.43M1717.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 43

Tenor

Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, die Ausführung des

Vollstreckungsauftrags der Gläubigerin vom 06.07.2023 nicht mit einer der folgenden Begründungen abzulehnen:

  • dass der Titel keine ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel im Sinne der SS 724, 725 ZPO mit Originalabdruck des Dienstsiegels und handschriftlicher Unterschrift enthalte,

  • dass es an einer erforderlichen Zustellung des Titels im Sinne des S 750 Abs. 1 ZPO fehle,

  • dass der Vollstreckungsauftrag nicht unter Nutzung des amtlichen Formulars erteilt worden sei.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Eine weitere Kostenentscheidung ergeht nicht.

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