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44 M 2452/22•Amtsgericht Wuppertal, 2022-09-06, 44 M 2452/22
44 M 2452/22Gericht erster Instanz06.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-06
Aktenzeichen: 44 M 2452/22
ECLI: ECLI:DE:AGW:2022:0906.44M2452.22.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 44
Wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des hiesigen Amtsgerichts vom 21.04.2022 wie folgt abgeändert:
Es wird angeordnet, dass die Drittschuldnerin U GmbH die Schuldnerseite bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages so zu behandeln hat, als würde das Bruttoeinkommen nach Steuerklasse III versteuert.
Die Wirksamkeit des Beschlusses tritt mit dessen Rechtskraft ein.
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