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37 C 22/20•Amtsgericht Wuppertal, 2022-07-18, 37 C 22/20
37 C 22/20Gericht erster Instanz18.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-18
Aktenzeichen: 37 C 22/20
ECLI: ECLI:DE:AGW:2022:0718.37C22.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.881,41 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.09.2019 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Audi Leasing GmbH, H-Straße, C, zu Vertragsnummer 0, einen Betrag in Höhe von 225,00 Euro zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 315,59 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage und die Hilfswiderklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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