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31 C 79/21•Amtsgericht Wuppertal, 2021-10-28, 31 C 79/21
31 C 79/21Gericht erster Instanz28.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-28
Aktenzeichen: 31 C 79/21
ECLI: ECLI:DE:AGW:2021:1028.31C79.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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