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39 C 257/20•Amtsgericht Wuppertal, 2021-09-30, 39 C 257/20
39 C 257/20Gericht erster Instanz30.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-30
Aktenzeichen: 39 C 257/20
ECLI: ECLI:DE:AGW:2021:0930.39C257.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 39
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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