Amtsgericht Wuppertal, 2019-08-13, 43 M 2703/19

43 M 2703/19Gericht erster Instanz13.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 43 M 2703/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-13

Aktenzeichen: 43 M 2703/19

ECLI: ECLI:DE:AGW:2019:0813.43M2703.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 43

Tenor

  1. Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 26.06.2019 wird der Gerichtsvollzieher angewiesen, die begonnene Zwangsvollstreckung entsprechend dem Vollstreckungsauftrag vom 20.05.2019 fortzuführen und weitere Ermittlungen zum Aufenthalt des Schuldners unter der Anschrift F-Straße in X durchzuführen.

  2. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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