391 C 81/18•Amtsgericht Wuppertal, 2019-08-07, 391 C 81/18
Amtsgericht Wuppertal, 2019-08-07, 391 C 81/18
391 C 81/18Gericht erster Instanz07.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 391 C 81/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-07
Aktenzeichen: 391 C 81/18
ECLI: ECLI:DE:AGW:2019:0807.391C81.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 391
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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