25 Ds 521 Js 17/15 - 68/15•Amtsgericht Wuppertal, 2015-12-02, 25 Ds 521 Js 17/15 - 68/15
Amtsgericht Wuppertal, 2015-12-02, 25 Ds 521 Js 17/15 - 68/15
25 Ds 521 Js 17/15 - 68/15Gericht erster Instanz02.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 25 Ds 521 Js 17/15 - 68/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-02
Aktenzeichen: 25 Ds 521 Js 17/15 - 68/15
ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:1202.25DS521JS17.15.68.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25 Ds
Tenor
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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