98 C 188/15•Amtsgericht Wuppertal, 2015-11-06, 98 C 188/15
Amtsgericht Wuppertal, 2015-11-06, 98 C 188/15
98 C 188/15Gericht erster Instanz06.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 98 C 188/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-06
Aktenzeichen: 98 C 188/15
ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:1106.98C188.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 98
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.223,19 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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