59 XVII 218/14•Amtsgericht Wuppertal, 2015-10-19, 59 XVII 218/14
Amtsgericht Wuppertal, 2015-10-19, 59 XVII 218/14
59 XVII 218/14Gericht erster Instanz19.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 59 XVII 218/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-19
Aktenzeichen: 59 XVII 218/14
ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:1019.59XVII218.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 59
Tenor
In dem betreuungsgerichtlichen Verfahren wird der Aufgabenkreis der Betreuerin Frau S N erweitert. Die Bestellung umfasst nunmehr folgende Aufgabenkreise:
Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Regelung des Postverkehrs Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern, Wohnungsangelegenheiten
Die Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich Vermögensangelegenheiten der Einwilligung der für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuerin (Einwilligungsvorbehalt).
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.