Amtsgericht Wuppertal, 2015-09-30, 91b C 58/15

91b C 58/15Gericht erster Instanz30.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 91b C 58/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-30

Aktenzeichen: 91b C 58/15

ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:0930.91B.C58.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 91b

Tenor

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 4.5.2015 zu Top 9 (Beschlüsse zu Ziff. 9.1 und 9.2) werden für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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