Amtsgericht Wuppertal, 2013-06-14, 44 M 4069/13

44 M 4069/13Gericht erster Instanz14.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 44 M 4069/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-14

Aktenzeichen: 44 M 4069/13

ECLI: ECLI:DE:AGW:2013:0614.44M4069.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 44

Tenor

Auf die Erinnerung hin wird die zuständige Obergerichtsvollzieherin angewiesen, die Bearbeitung des Vollstreckungsauftrages der Gläubigerin vom 2.4.2013 nicht mit dem Argument abzulehnen, die Kombination der begehrten gütlichen Erledigung mit dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft sei unzulässig.

Die Entscheidung ist einer Kostenentscheidung nicht zugänglich.

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