33 C 314/12•Amtsgericht Wuppertal, 2013-02-26, 33 C 314/12
Amtsgericht Wuppertal, 2013-02-26, 33 C 314/12
33 C 314/12Gericht erster Instanz26.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 33 C 314/12 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-26
Aktenzeichen: 33 C 314/12
ECLI: ECLI:DE:AGW:2013:0226.33C314.12.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 33
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.900,00 € (i. W.: eintausendneunhundert --- Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 15.03.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 15.03.2011, X, I-Straße, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind, ferner an die Versicherung B Rechtsschutz-Versicherungs-AG, B-Platz, E (Schadensnummer: 31-0020-1769-4668) den Betrag von 187,19 € nebst Zinsen in gleicher Höhe seit dem 20.09.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung und eine Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckten Betrages.
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