Amtsgericht Wuppertal, 2011-10-24, 95b C 88/11

95b C 88/11Gericht erster Instanz24.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 95b C 88/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-24

Aktenzeichen: 95b C 88/11

ECLI: ECLI:DE:AGW:2011:1024.95B.C88.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Wuppertal

Tenor

Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass für die Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltsgebühren an ihre Prozessbevollmächtigten bisher kein Beweis angetreten wurde.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Nachholung binnen zwei Wochen

ab Beschlusszugang.

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