Amtsgericht Wuppertal, 2011-07-08, 32 C 312/10

32 C 312/10Gericht erster Instanz08.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 32 C 312/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-08

Aktenzeichen: 32 C 312/10

ECLI: ECLI:DE:AGW:2011:0708.32C312.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 32 des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 960,00 Euro (i. W.:neunhundertsechzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2010 Zug um Zug gegen Rückgabe von 40 Stück Namensaktien, lautend auf N AG, H, XXX, sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 155,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.02.2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Aktien in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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