31 C 13/11•Amtsgericht Wuppertal, 2011-06-30, 31 C 13/11
Amtsgericht Wuppertal, 2011-06-30, 31 C 13/11
31 C 13/11Gericht erster Instanz30.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 31 C 13/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-30
Aktenzeichen: 31 C 13/11
ECLI: ECLI:DE:AGW:2011:0630.31C13.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 31 des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.236,65 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2010, vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.099,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.10.2010, sowie 10,00 € Mahnkosten zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizu-treibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer bundesdeutschen Bank oder Sparkasse erfolgen.
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