Amtsgericht Wuppertal, 2011-06-30, 31 C 13/11

31 C 13/11Gericht erster Instanz30.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 31 C 13/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-30

Aktenzeichen: 31 C 13/11

ECLI: ECLI:DE:AGW:2011:0630.31C13.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 31 des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.236,65 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2010, vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.099,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.10.2010, sowie 10,00 € Mahnkosten zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizu-treibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer bundesdeutschen Bank oder Sparkasse erfolgen.

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