39 C 69/08•Amtsgericht Wuppertal, 2009-10-01, 39 C 69/08
Amtsgericht Wuppertal, 2009-10-01, 39 C 69/08
39 C 69/08Gericht erster Instanz01.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 39 C 69/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-01
Aktenzeichen: 39 C 69/08
ECLI: ECLI:DE:AGW:2009:1001.39C69.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 39 des Amtsgerichts
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 861,00 € (i.W.: achthunderteinundsechzig --- Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2008 sowie weitere 292,39 € (i.W.: zweihundertzweiundneunzig 39/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. August 2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.