312 C 77/08•Amtsgericht Wuppertal, 2009-03-12, 312 C 77/08
Amtsgericht Wuppertal, 2009-03-12, 312 C 77/08
312 C 77/08Gericht erster Instanz12.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 312 C 77/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-12
Aktenzeichen: 312 C 77/08
ECLI: ECLI:DE:AGW:2009:0312.312C77.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 312 des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung jedoch durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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