44 M 8533/08•Amtsgericht Wuppertal, 2008-08-05, 44 M 8533/08
Amtsgericht Wuppertal, 2008-08-05, 44 M 8533/08
44 M 8533/08Gericht erster Instanz05.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 44 M 8533/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-05
Aktenzeichen: 44 M 8533/08
ECLI: ECLI:DE:AGW:2008:0805.44M8533.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 44 des Amtsgerichts
Tenor
Die Erinnerung der Schuldnerin wird zurück gewiesen.
Der Prozesskostenhilfeantrag der Schuldnerin wird zurück gewiesen.
Die Kosten der Erinnerung hat die Schuldnerin zu tragen.
Die Zwangsvollstreckung (Verwertung) wird hinsichtlich des gepfändeten Pkws der Schuldnerin für die Dauer bis zum 31.12.2008 einstweilen eingestellt. Für diesen Zeitraum wird der Obergerichtsvollzieher H angewiesen, der Schuldnerin wieder die Nutzung des Fahrzeuges einzuräumen und den Fahrzeugschein zu übergeben.
Dieser Beschluss wird erst mit seiner Rechtskraft wirksam; vorher hat der Gerichtsvollzieher dem Beschluss nicht nachzukommen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.