Amtsgericht Wuppertal, 2008-08-05, 44 M 8533/08

44 M 8533/08Gericht erster Instanz05.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 44 M 8533/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-05

Aktenzeichen: 44 M 8533/08

ECLI: ECLI:DE:AGW:2008:0805.44M8533.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 44 des Amtsgerichts

Tenor

Die Erinnerung der Schuldnerin wird zurück gewiesen.

Der Prozesskostenhilfeantrag der Schuldnerin wird zurück gewiesen.

Die Kosten der Erinnerung hat die Schuldnerin zu tragen.

Die Zwangsvollstreckung (Verwertung) wird hinsichtlich des gepfändeten Pkws der Schuldnerin für die Dauer bis zum 31.12.2008 einstweilen eingestellt. Für diesen Zeitraum wird der Obergerichtsvollzieher H angewiesen, der Schuldnerin wieder die Nutzung des Fahrzeuges einzuräumen und den Fahrzeugschein zu übergeben.

Dieser Beschluss wird erst mit seiner Rechtskraft wirksam; vorher hat der Gerichtsvollzieher dem Beschluss nicht nachzukommen.

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