Amtsgericht Wuppertal, 2008-07-03, 34 C 148/08

34 C 148/08Gericht erster Instanz03.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 34 C 148/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-03

Aktenzeichen: 34 C 148/08

ECLI: ECLI:DE:AGW:2008:0703.34C148.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 34 des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin

€ 776,88 (in Worten: Euro siebenhundertsechsundsiebzig 88/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.03.2008 sowie € 120,67 vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die vollstreckende Seite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer bundesdeutschen Bank oder Sparkasse erfolgen.

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