44 M 1295/06•Amtsgericht Wuppertal, 2007-05-07, 44 M 1295/06
Amtsgericht Wuppertal, 2007-05-07, 44 M 1295/06
44 M 1295/06Gericht erster Instanz07.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 44 M 1295/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-07
Aktenzeichen: 44 M 1295/06
ECLI: ECLI:DE:AGW:2007:0507.44M1295.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 44 des Amtsgerichts
Tenor
Klarstellend wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichtes X (Az. 44 M #####/####) in seiner ergänzten Form vom 25.10.2006 wie folgt abgeändert:
„Da der titulierte Anspruch auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht, wird der nicht pfändbare Einkommensbetrag der Schuldnerin (inklusive Kindergeld) auf 325,00 EUR (Regelsatz abzüglich 20,00 EUR) zuzüglich von Unterkunfts- und Heizkosten, zuzüglich von etwaigem geleisteten Mehrbedarf für Alleinerziehende und zuzüglich von etwaigen Leistungen für weitere hilfsbedürftige Personen im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft festgesetzt.“
Im Übrigen wird die Erinnerung zurück gewiesen.
Die Wirksamkeit dieser Entscheidung bleibt bis zu ihrer Rechtskraft aufgeschoben.
Die Verfahrenskosten werden gegen einander aufgehoben.
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