39 C 352/05•Amtsgericht Wuppertal, 2007-04-05, 39 C 352/05
Amtsgericht Wuppertal, 2007-04-05, 39 C 352/05
39 C 352/05Gericht erster Instanz05.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 39 C 352/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-05
Aktenzeichen: 39 C 352/05
ECLI: ECLI:DE:AGW:2007:0405.39C352.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 39 des Amtsgerichts
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 790,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 509,30 € für die Zeit vom 21.01.2005 bis zum 26.12.2005, aus einem Betrag von 415,42 € für die Zeit vom 27.12.2005 bis zum 19.01.2006 und aus einem Betrag von 384,13 € seit dem 20.01.2006 sowie aus weiteren 405,93 € seit dem 31.05.2005 und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 76,91 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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