22 Ds 70 Js 6906/06 (16/07)•Amtsgericht Wuppertal, 2007-04-03, 22 Ds 70 Js 6906/06 (16/07)
Amtsgericht Wuppertal, 2007-04-03, 22 Ds 70 Js 6906/06 (16/07)
22 Ds 70 Js 6906/06 (16/07)Gericht erster Instanz03.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 22 Ds 70 Js 6906/06 (16/07) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-03
Aktenzeichen: 22 Ds 70 Js 6906/06 (16/07)
ECLI: ECLI:DE:AGW:2007:0403.22DS70JS6906.06.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 29 des Amtsgerichts
Tenor
Der Angeklagte ist eines Verstoßes gegen §§ 89 Satz 1, 148 Telekommunikationsgesetz in Tateinheit mit einem Verstoß gegen §§ 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 Bundesdatenschutzgesetz, 52, 59 StGB schuldig
Er wird verwarnt.
Die Vollstreckung einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5,-- Euro bleibt vorbehalten.
Der sichergestellte Laptop nebst Ladegerät werden eingezogen.
Die Kosten des V erfahrens trägt der Angeklagte.
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