Amtsgericht Wuppertal, 2007-04-02, 443 M 17/07

443 M 17/07Gericht erster Instanz02.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 443 M 17/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-04-02

Aktenzeichen: 443 M 17/07

ECLI: ECLI:DE:AGW:2007:0402.443M17.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 443 des Amtsgerichts

Tenor

Der Obergerichtsvollzieher A wird angewiesen den Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 16.03.2007 nicht mit dem Argument abzulehnen, dass er als Gerichtsvollzieher nicht zuständig sei.

Eine Kostenentscheidung ergeht nicht.

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